Beratung Gesellschaftsrecht

Mit Sicherheit zur besten Lösung

Ob Unternehmensgründung, Unternehmenskauf/-verkauf, Unternehmensbeteiligung oder Unternehmensnachfolge – wir begleiten Sie in gesellschaftsrechtlichen Fragen und in der vertraglichen Ausgestaltung bei jedem Schritt mit juristischer, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Kompetenz.

Gründung und Gestaltung von Unternehmen

Bei der Gründung und Gestaltung von Unternehmen hat die Rechtsformwahl entscheidenden Einfluss auf die Fungibilität der Anteile und die Einflussmöglichkeiten der Gesellschafter auf die Geschäftsführung. Haftungs- und Steuerfragen spielen ebenso eine Rolle wie die Marktakzeptanz von Rechtsformen in bestimmten Branchen. Letztlich dürfen bei einer Gegenüberstellung der Alternativen die Kosten und der Aufwand nicht außer Acht gelassen werden. Für die Gründung eines Unternehmens erarbeiten wir Lösungsvorschläge zur Rechtsformwahl, die ganz auf die Bedürfnisse unseres Mandanten zugeschnitten sind. Darüber hinaus erstellen wir individuell Sicherungskonzepte für Gesellschafter in Personen- und Kapitalgesellschaften.

Kauf und Verkauf von Unternehmen

Der Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen ist sowohl für Käufer als auch für Verkäufer ein Prozess von hoher persönlicher und wirtschaftlicher Bedeutung. Deshalb stellen wir bei unserer Beratung die persönlichen und finanziellen Interessen unserer Mandanten ebenso in den Vordergrund wie die Sicherung des Unternehmens. Wir begleiten Käufer oder Verkäufer von der Unternehmensbewertung über die Vertragsverhandlungen bis zum Abschluss des Vertrages und den nachvertraglichen Umsetzungen. Dabei bündeln wir zielgerichtet unsere juristische, steuerliche und betriebswirtschaftliche Kompetenz und gewährleisten höchste Zuverlässigkeit in der Umsetzung der komplexen Vorgänge.

Unternehmensbeteiligung

Wir beraten Konzerne, Unternehmen und Privatpersonen bei der rechtlichen Gestaltung von Unternehmensbeteiligungen. Eine Unternehmensbeteiligung bringt ein kurz-, mittel- oder langfristiges Zusammenwirken mit Altgesellschaftern und Fremdgeschäftsführern mit sich. Somit kommt es in der rechtlichen Beratung entscheidend darauf an, Kontroll- und Mitspracherechte so zu verankern, dass sie auf der einen Seite durchsetzbar sind und auf der anderen Seite dem Unternehmen nicht schaden. Aus Sicht der „Altgesellschaft“ können wir rechtlich und argumentativ Abwehrstrategien gegen Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten erarbeiten. Schließlich ist die rechtliche Absicherung des Exits von entscheidender Bedeutung.

Unternehmensnachfolge

Wir erarbeiten Nachfolgeregelungen für Unternehmen und Privatvermögen. Die Unternehmensnachfolge erfordert ein Höchstmaß an Koordination erbrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Fragestellungen. Universalkonzepte gibt es dabei nicht. Entsprechend erarbeiten wir Lösungen, die auf unsere Mandanten zugeschnitten sind. Lösungen, die den Generationen und dem Unternehmen gleichermaßen gerecht werden.