Gebündelte Kompetenz
Das deutsche Steuerrecht ist für Privatpersonen und Unternehmen kaum noch überschaubar. Aufgrund der häufigen Reformen im Steuerrecht müssen sich auch Fachanwälte für Steuerrecht permanent fortbilden, um für Ihre Mandanten in diesem komplexen Arbeitsfeld immer auf dem aktuellsten Stand zu bleiben.
Ihr Recht ist unser Anliegen
In unserer Kanzlei legen wir besonderen Wert auf aktuellstes Fachwissen im Steuerrecht, das wir durch regelmäßige Weiterbildungen aufrechterhalten. Doch erst durch die enge Verknüpfung mit unserer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskompetenz erreichen unsere vertieften Kenntnisse in Steuerrecht und Steuerstrafrecht den maximalen Nutzwert, auf den unsere Mandanten seit vielen Jahren vertrauen.
Mit dieser gebündelten Beratungskompetenz sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten und Fällen (Informationen zu unserer Beratung bei Selbstanzeigen erhalten Sie hier).