Bild Jahresabschluss

DIE GEWINNERMITTLUNG ALS BESTEUERUNGSGRUNDLAGE

In der gesetzlich vorgeschriebenen Gewinnermittlung (Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung) werden die wichtigsten Kennzahlen Ihres Betriebes zusammengefasst. Als Hauptbestandteil des Jahresabschlusses bildet die Gewinnermittlung daher die wichtigste Grundlage für die Berechnung der Steuerlast. Darüber hinaus dient sie der Bank als Informationsquelle bei der Kreditvergabe und bei Aktiengesellschaften informiert sie die Aktionäre, wie erfolgreich das Geschäftsjahr verlaufen ist und wie hoch die Dividenden ausfallen werden.

Kompetenz in jeder Form

Als wirtschaftsrechtlich orientierte Kanzlei mit dem Schwerpunkt im Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht sind wir Ihr kompetenter Partner bei der Erstellung Ihrer Gewinnermittlung, die – abhängig von der gesetzlichen Anforderung – folgende Erscheinungsformen haben kann:

  • Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einkommensteuergesetz) als Einnahmenüberschussrechnung
  • Handelsbilanz
  • Steuerbilanz nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang
  • Erläuterungen des Jahresabschlusses
  • Grafische Aufbereitungen, Mehrjahresvergleiche, Bewegungsbilanz, Betriebswirtschaftliche Kennzahlen etc.
  • Abrechnung für Vereine und andere gemeinnützige Körperschaften